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Ordentliche
Mitglieder
zahlen den vollen Regelbeitrag (100 % = XXX,XX €).
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Fördernde
Mitglieder
zahlen mindestens den halben Regelbeitrag (50 % = XX,XX €
Mindestbeitrag).
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Kinder,
sind gemäß § 5.2 der Satzung beitragsfrei
(0,0
%).
Diese
Mitgliedschaft dauert bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres oder
solange die Eltern nach bürgerlichem Recht Betreuer
sind.
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Die
Elternmitgliedschaft
entspricht einer ordentlichen Mitgliedschaft.
Hier
gilt also der volle Regelsatz.
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Ehrenmitglieder
sind von der Beitragspflicht befreit
(0,0
%).
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Die
Rechte und Pflichten der
kooperativen
Mitglieder
einschließlich ihrer Mitgliedsbeiträge werden in der jeweiligen
Kooperationsvereinbarung geregelt.